Drohnen

Experteninterview: Drohnen auf Veranstaltungen

Wir haben den Drohnenexperten Matthias Schubert gefragt, welche Möglichkeiten es für den Einsatz von Multikoptern im Veranstaltungsbereich gibt, und was man dabei beachten muss.

- 2 November 2017 -

Seit einigen Jahren gehören Multikopter zu den ganz großen Themen. Sie beschäftigen Ingenieure, Entwickler, Militärstrategen, Investoren, Gesetzgeber, Sicherheitsexperten, Privatleute und auch Veranstalter. In Deutschland sind schätzungsweise bereits mehr als eine halbe Million Drohnen verkauft worden, in den USA über zwei Millionen. Spätestens seitdem Multikopter zu dreistelligen Eurobeträgen für jedermann käuflich zu erwerben sind, trifft man sie in allen möglichen Zusammenhängen an. Wir haben den Drohnenexperten Matthias Schubert befragt, wie und unter welchen Umständen sich Drohnen im Veranstaltungsbereich einsetzen lassen.

Drohnen werden sich immer weiter durchsetzen

Matthias Schubert von sfg luftbildservice ist gelernter Fotograf und Kameramann. Als Filmproduzent faszinieren ihn die Möglichkeiten von Kameradrohnen.

Für Veranstaltungen sieht er zwei Haupteinsatzmöglichkeiten für Drohnen: Zum einen könne man Veranstaltungen zu Dokumentations- und Werbezwecken mit Kameradrohnen filmen, zum anderen könne man Ereignisse filmen und diese in einer Liveschaltung per HD-Signal auf Leinwände projizieren.

Für jeglichen Einsatz von Drohnen sind diverse Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. Zudem müssen -je nach Veranstaltung- verschiedene Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden. Die Anforderungen seien dabei sehr unterschiedlich, grundsätzlich sei es jedoch durchaus möglich, entsprechende Genehmigungen zu erhalten. Der Sicherheit ist dabei immer höchste Priorität einzuräumen. Zu Menschenansammlungen, die Veranstaltungen naturgemäß sind, muss immer ein Mindestabstand eingehalten werden.

In den kommenden Jahren „werden sich die Drohnen immer weiter durchsetzen“, davon ist Matthias Schubert überzeugt. Drohnen würden immer besser, immer leichter, einfacher zu steuern, zu transportieren und lieferten immer bessere Bildqualität. „Wir werden in Zukunft immer mehr Dinge immer leichter tun und immer schönere Sachen machen können.“

Die wichtigsten Bestimmungen:

Infoblatt Drohnenverordnung
Infoblatt Drohnenverordnung (Foto: BMVI)

Allgemein

  • Keine Aufstiegserlaubnis ohne Lufthaftpflichtversicherung, die sogenannte „Drohnenversicherung”.
  • Flüge sind grundsätzlich nur in direkter Sichtweite und maximal in 762m Höhe (unkontrollierter Luftraum) erlaubt. Ab einer Flughöhe von 100m ist eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
  • Für Nachtflüge ist immer eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
  • Drohnen müssen bemannten Flugobjekten immer ausweichen.
  • Fluggeräte, welche Bild oder Ton empfangen, aufzeichnen oder übertragen können (also alle "Kameradrohnen), dürfen ohne Genehmigung nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden.
  • Um bestimmte Gebiete gibt es Sperrzonen (Krankenhäuser, Bundesstraßen, Autobahnen, Bundeswasserstraßen, Katastrophengebiete, Gefängnisse, Kraftwerke, Industrieanlagen, Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete, Kasernen, Polizeidienststellen, Einsatzorte der Polizei oder des Militärs, Bundes- und Landesbehörden, Verfassungsorgane, Botschaften, Konsulate, internationale Flughäfen). Für alle anderen Flughäfen, -plätze und Hubschrauberlandeplätze ist eine Erlaubnis erforderlich
  • Zur Umgehung aller genannten Vorschriften können Sondergenehmigungen erteilt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn keine Gefahr vom Fluggerät ausgeht.

Drohnen ab 250g

  • Kennzeichnungspflicht: Name und Anschrift des Besitzers müssen gut lesbar und feuerfest auf dem Modell angebracht werden.
  • Es darf nicht über Wohngrundstücke geflogen werden.

Drohnen ab 2kg

  • Bei Inbetriebnahme außerhalb anerkannter Modellflugplätze müssen technische und rechtliche Kenntnisse durch einen Flugkundenachweis (sogenannter „Drohnenführerschein“) nachgewiesen werden.

Drohnen ab 5kg

  • Es ist eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
  • Ab 25kg ist die Inbetriebnahme grundsätzlich verboten.
  • Jeder Flughafen verfügt über eine unterschiedlich große Kontrollzone von bis zu 35km Länge. Um hier einen Multikopter in Betrieb zu nehmen, ist eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung erforderlich, wenn dieser 5kg oder mehr wiegt (private Nutzer) und max. 30m hoch fliegt bzw. 25kg oder mehr wiegt und max. 50m hoch steigt (gewerbliche Nutzer).

Die komplette Drohnenverordnung finden Sie hier, eine kompaktere Version hier.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der getroffenen Aussagen übernehmen wir keine Haftung.

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